QM-Normen

Qualitätsziele nach ISO 9001 6.2: was die Norm verlangt — und was nicht

Stand. Dieser Beitrag erschien am 18.09.2026, zwei Tage nach der Veröffentlichung von ISO 9001:2026 [1]. Die Aussagen zur neuen Fassung sind gegen ein Exemplar von ISO/DIS 9001:2025(en) [2] geprüft — die Draft-International-Standard-Stufe, nicht die veröffentlichte IS-Fassung und nicht die deutsche DIN-Übersetzung (beide waren zum Prüfzeitpunkt nicht zu beschaffen). Zwischen DIS und FDIS sind inhaltliche Änderungen möglich. Wo es auf den Entwurfsstand ankommt, steht das ausdrücklich dabei. Die Aussagen zur Fassung 2015 sind gegen DIN EN ISO 9001:2015-11 [3] geprüft.

Die Qualitätsziele stehen in einer Präsentationsfolie, die seit vier Jahren dieselbe ist. Reklamationsquote unter zwei Prozent, Liefertreue über fünfundneunzig, Auditfeststellungen im einstelligen Bereich. Darunter ein Datum aus dem Januar.

Im Audit fragt dann jemand nicht nach den Zielen, sondern danach, wie sie sich über das Jahr entwickelt haben und wer wann darauf reagiert hat. Und an dieser Stelle wird es in den meisten Organisationen still — nicht weil die Ziele fehlen, sondern weil die Norm an Abschnitt 6.2 zwei Anforderungen stellt, von denen fast alle nur die erste kennen.

Was 6.2 tatsächlich verlangt

Abschnitt 6.2 zerfällt in zwei Teile, und der Unterschied zwischen ihnen ist der ganze Punkt.

6.2.1 betrifft die Ziele selbst. Die Organisation muss Qualitätsziele für die relevanten Prozesse, Funktionen und Ebenen festlegen. Diese Ziele müssen im Einklang mit der Qualitätspolitik stehen, messbar sein, zutreffende Anforderungen berücksichtigen, überwacht, vermittelt und soweit erforderlich aktualisiert werden, als dokumentierte Information verfügbar sein und für die Konformität von Produkten und Dienstleistungen sowie für die Erhöhung der Kundenzufriedenheit relevant sein [2, Abschnitt 6.2.1].

6.2.2 betrifft die Planung ihrer Erreichung. Hier verlangt die Norm fünf Festlegungen: was getan wird, welche Ressourcen erforderlich sind, wer verantwortlich ist, wann es abgeschlossen sein wird, und wie die Ergebnisse bewertet werden [2, Abschnitt 6.2.2].

Diese fünf Punkte sind der Teil, der in der Praxis fehlt. Eine Zielliste beantwortet den ersten (was) und manchmal den dritten (wer). Die Ressourcenfrage, der Termin und vor allem die Bewertungsmethode stehen selten irgendwo — und die Bewertungsmethode ist die interessanteste von allen, weil sie vor Beginn der Periode festlegt, woran am Ende die Zielerreichung gemessen wird. Wer sie erst am Bewertungstag bestimmt, bestimmt sie im Wissen um das Ergebnis.

Das ist keine akademische Unterscheidung. Sie ist der Grund, warum eine Zieldiskussion im Audit selten an der Höhe des Ziels hängt und fast immer daran, wie die Organisation zu ihrer Aussage über die Zielerreichung gekommen ist.

Was sich mit der Fassung 2026 ändert

Nach dem geprüften Entwurfsstand ändert sich an 6.2 inhaltlich wenig und strukturell einiges.

ISO 9001:2015 [3] ISO/DIS 9001:2025 [2]
Geltungsbereich der Ziele „für relevante Funktionen, Ebenen und Prozesse, die für das QMS benötigt werden” „für relevante Prozesse, Funktionen und Ebenen” — Prozesse zuerst, der Zusatz zum QMS entfällt
Aufzählung in 6.2.1 sieben Punkte a) bis g), plus ein nachgestellter Satz zur Dokumentation acht Punkte a) bis h)
Dokumentierte Information eigener Satz: aufrechterhalten Aufzählungspunkt g): als dokumentierte Information verfügbar
Relevanz für Konformität und Kundenzufriedenheit Punkt d), in der Mitte Punkt h), am Ende
6.2.2 (Planung) fünf Punkte a) bis e) unverändert, fünf Punkte a) bis e)
Anhang A kein eigener Abschnitt zu 6.2 A.6.2, erläuternder Abschnitt

Drei Beobachtungen dazu.

Die Umstellung auf „Prozesse, Funktionen und Ebenen” ist mehr als Kosmetik. Sie stellt den Prozess an den Anfang der Aufzählung, und der Entwurf streicht zugleich die Einschränkung auf das, was für das Qualitätsmanagementsystem benötigt wird. Als Gap-Analyse-Frage formuliert: Hängen Ihre Ziele an Abteilungen oder an Prozessen? Bei einer Zielliste, die sich an der Organigrammstruktur orientiert, ist das eine echte Frage.

Aus „aufrechterhalten” wird „verfügbar”. ISO unterscheidet zwischen dokumentierter Information, die aufrechterhalten wird (Dokumente, die gepflegt werden), und solcher, die aufbewahrt wird (Aufzeichnungen als Nachweis). Der Entwurf verschiebt die Formulierung für Qualitätsziele auf „verfügbar sein” und macht sie zugleich zu einem gleichrangigen Aufzählungspunkt neben messbar und überwacht. Ob daraus im Audit eine andere Erwartungshaltung folgt, wird sich zeigen; die Richtung zeigt weg vom Dokument als Selbstzweck und hin zur Frage, ob die Ziele dort auffindbar sind, wo jemand sie braucht.

6.2.2 bleibt, wie es war. Das ist die auffälligste Nachricht dieser Tabelle. Der Teil von 6.2, der in Audits am häufigsten unvollständig ist, wird durch die Revision nicht entschärft und nicht neu gefasst. Wer dort heute eine Lücke hat, hat sie 2027 unverändert. Die übrigen Änderungen der Revision — die Trennung von Risiken und Chancen, die Qualitätskultur, der Klimawandel in Abschnitt 4 — sind an anderer Stelle im Überblick über die Änderungen der Fassung 2026 beschrieben.

SMART steht nicht in der Norm

Das Akronym taucht im Anforderungstext nicht auf — weder 2015 noch im geprüften Entwurf der Fassung 2026. Es stammt aus der Managementliteratur und hat sich in QM-Schulungen so gründlich festgesetzt, dass es regelmäßig als Normanforderung wiedergegeben wird.

Der Abgleich lohnt sich, weil er zeigt, wo SMART trägt und wo es an der Norm vorbeigeht:

SMART Entsprechung in 6.2
Spezifisch keine direkte Entsprechung; am nächsten kommt die Forderung nach Relevanz für Konformität und Kundenzufriedenheit
Messbar 6.2.1: Ziele müssen messbar sein — aber nicht zwingend beziffert, siehe unten
Attraktiv / erreichbar keine Entsprechung. Die Norm verlangt an keiner Stelle, dass ein Ziel erreichbar sein muss
Realistisch keine Entsprechung, siehe oben
Terminiert 6.2.2 d): wann es abgeschlossen sein wird

Zwei der fünf Buchstaben haben also keine Grundlage im Normtext. Das ist kein Argument gegen realistische Ziele — es ist ein Argument dagegen, eine Abweichung mit der Begründung zu erheben oder zu akzeptieren, ein Ziel sei „nicht SMART genug”. Prüfbar ist, was in 6.2.1 und 6.2.2 steht.

Umgekehrt enthält 6.2 drei Anforderungen, die in SMART nicht vorkommen und in der Praxis häufiger fehlen als die fünf Buchstaben: die Ableitung aus der Qualitätspolitik, die Vermittlung an die Beteiligten und die Festlegung der Bewertungsmethode.

Messbar heißt nicht beziffert — und das steht jetzt im Anhang

Die häufigste Folgefrage lautet, wie ein Ziel aussehen soll, das sich nicht sinnvoll in eine Zahl fassen lässt. Die Einführung eines Prozesses. Die Qualifizierung eines Lieferanten. Die Umstellung auf eine neue Normfassung.

Die ISO 9001 Auditing Practices Group hat dazu bereits 2016 festgehalten, dass Qualitätsziele messbar und verifizierbar sein müssen, aber nicht zwingend beziffert; auch qualitative Ergebnisse können relevant sein, und eine Ja-Nein-Aussage zur Zielerreichung ist akzeptabel, sofern sie durch Nachweise gestützt ist [4]. Diese Papiere trugen allerdings stets den Hinweis, dass sie kein Freigabeverfahren bei ISO oder IAF durchlaufen haben — fachliche Auslegung, keine Normanforderung.

Der Entwurf der Fassung 2026 nimmt dieselbe Aussage in Anhang A auf: Ziele müssen messbar sein, soweit dies zur Überwachung ihrer Erreichung angemessen und erforderlich ist, was nicht bedeutet, dass sie stets in quantitativer Form ausgedrückt sein müssen [2, Anhang A.6.2]. Das ist die praktisch bedeutsamste Änderung an 6.2, und sie steht nicht im Anforderungstext, sondern daneben.

Anhang A ist im Entwurf deutlich ausgebaut und liefert erstmals einen autoritativen Text zur Absicht der Anforderungen. Für 6.2 heißt das konkret: Die Diskussion „unser Ziel lässt sich nicht beziffern” muss künftig nicht mehr mit einem Leitliniendokument geführt werden, das ausdrücklich keine Anforderung ist, sondern kann sich auf einen Text stützen, der der Norm beiliegt. Wie belastbar das im Zertifizierungsaudit ist, hängt davon ab, ob der Anhang die Ballotstufen unverändert übersteht.

Der Anhang ordnet 6.2 außerdem in zwei Richtungen ein, die im Anforderungstext nicht vorkommen: Qualitätsziele lassen sich auf strategischer, taktischer und operativer Ebene definieren, und sie können mit Zielen anderer Managementsysteme verknüpft werden, was die Entscheidungsfindung über Systemgrenzen hinweg erleichtert [2, Anhang A.6.2]. Für Organisationen mit integriertem Managementsystem ist das die Legitimation, Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzziele in einem Verfahren zu führen statt in dreien.

„Relevante Prozesse, Funktionen und Ebenen” — die Kaskadenfrage

Die Formulierung wird regelmäßig als Pflicht zur vollständigen Zielkaskade gelesen: vom Unternehmensziel über das Bereichsziel bis zum Prozessziel, lückenlos.

Das gibt der Text nicht her. Er verlangt Ziele dort, wo es relevant ist — und wer relevant bestimmt, ist die Organisation. Die Anforderung ist damit keine Vollständigkeits-, sondern eine Begründungsanforderung: Sie müssen erklären können, warum dieser Prozess ein Ziel hat und jener nicht.

Die APG stellt für Verbesserungsziele ausdrücklich klar, dass keine Anforderung besteht, für alle Prozesse gleichzeitig Ziele zu setzen [5]. Übertragen auf 6.2 ergibt sich daraus die praktisch nützlichste Faustregel: Ein Ziel gehört dorthin, wo jemand eine Entscheidung davon abhängig macht. Ein Ziel, das niemandes Handeln ändert, erzeugt Erfassungsaufwand und Auditfläche, aber keine Steuerung.

Was der Anhang dagegen stützt, ist die Zuordnung: Ein Bereichsziel kann als Beitrag zu einem übergeordneten Ziel gekennzeichnet werden, ohne dass daraus eine Verrechnung wird. Die Kennzeichnung beantwortet die Frage, wozu ein Ziel gehört. Eine automatische Aggregation über Ebenen hinweg verlangt die Norm nicht, und sie ist meist auch fachlich falsch — der Durchschnitt aus einer Reklamationsquote und einer Liefertreue ergibt keine Größe, über die sich entscheiden ließe.

Der Teil, den niemand vorbereitet: die Bewertung

6.2.1 verlangt, dass Ziele überwacht werden. 6.2.2 e) verlangt die Festlegung, wie die Ergebnisse bewertet werden. Und 9.3.2 c) 4) verlangt, dass das Management-Review Informationen über den Grad der Erreichung der Qualitätsziele berücksichtigt [3, Abschnitt 9.3.2]. Drei Anforderungen, die in derselben Aufzeichnung zusammenlaufen.

Praktisch stellt sich damit die Frage, was zwischen der Zielsetzung im Januar und dem Review im Herbst passiert — und hier hat die Norm eine Erwartung, die eine jährlich gepflegte Tabelle nicht erfüllt. „Überwacht” ist ein laufender Vorgang. Wie oft gemessen wird, bestimmt die Organisation; dass zwischen den Messungen ein Zeitraum liegt, in dem niemand hätte reagieren können, ist die Konsequenz, die im Audit erklärt werden muss.

Die belastbarste Form des Nachweises ist zugleich die einfachste: eine datierte Reihe von Ist-Werten, jeder mit seiner Periode, seinem Status und, wo er auffällig ist, einer Notiz zur Erklärung. Was ein solcher Bestand beantwortet, kann eine Statuszeile in einer Tabelle nicht beantworten — nämlich wann eine Abweichung zuerst sichtbar war und was daraufhin geschah.

Qualitätsziel, Kennzahl, Maßnahme

Drei Begriffe, die in derselben Tabelle landen und drei verschiedene Dinge sind.

Eine Kennzahl misst. Sie hat eine Definition, eine Datenquelle und einen Wert. Mehr nicht.

Ein Qualitätsziel nach 6.2 legt zusätzlich fest, welcher Wert angestrebt wird, worauf sich das Ziel in der Qualitätspolitik stützt, wer verantwortlich ist, welche Ressourcen es braucht, bis wann es erreicht sein soll und wie am Ende bewertet wird. Eine Kennzahl ist damit ein Bestandteil eines Qualitätsziels, nicht sein Synonym.

Eine Maßnahme ist das, was jemand tut, damit sich der Wert bewegt. Sie hat einen Verantwortlichen, eine Frist und einen Status, und sie ist abgeschlossen, wenn sie umgesetzt ist — unabhängig davon, ob das Ziel erreicht wurde. Das ist die Trennung, die am häufigsten verwischt: „Schulung durchführen” ist keine Zielsetzung, sondern eine Maßnahme. Wird sie als Ziel geführt, ist das Ziel mit der Durchführung erreicht, auch wenn sich an der Qualität nichts geändert hat.

Wer die drei sauber trennt, bekommt eine Frage geschenkt, die sich sonst schwer beantworten lässt: Welche unserer Maßnahmen haben tatsächlich auf ein Ziel eingezahlt? Der Beitrag zum CAPA-Prozess geht auf die Mechanik der Maßnahmenseite ein.

Was ein Werkzeug dafür leisten muss

Aus den Anforderungen folgt eine kurze Liste, und sie ist bewusst kurz, weil 6.2 keine aufwendige Technik verlangt:

  1. Die Zielgröße gehört an das Ziel, nicht in den Kopf des Erfassenden: Zielwert, Ausgangswert, Richtung, Rhythmus und, wo sinnvoll, Warn- und Eingriffsgrenzen. Daraus lässt sich der Status eines Ist-Werts ableiten, statt ihn zu beurteilen.
  2. Die Ist-Werte brauchen eine Historie mit Datum, nicht ein überschriebenes Feld. Der Nachweis der Überwachung ist die Reihe, nicht der letzte Stand.
  3. Die 6.2.2-Angaben brauchen einen Platz. Ressourcen, Verantwortlichkeit, Termin und Bewertungsmethode gehören an das Ziel, sonst existieren sie nicht.
  4. Die Bewertung muss ein eigener Schritt sein, mit einem Kommentar, der die Abweichung erklärt. Ein automatisch berechneter Zielerreichungsstatus ist ein Vorschlag; die Aussage trifft ein Mensch.
  5. Die Zieldefinition selbst muss nachvollziehbar bleiben. Wird ein Zielwert nachträglich gesenkt oder eine Laufzeit verlängert, ist das eine legitime Anpassung nach 6.2.1 — solange sie sichtbar ist.

Nichts davon setzt Software voraus. Eine Tabelle kann das alles, wenn sie diszipliniert geführt wird. Sie kann nur eines nicht: verhindern, dass der Wert vom letzten Monat überschrieben wird, weil die Zelle dieselbe ist. Genau an dieser Stelle entsteht die Lücke, die im Audit sichtbar wird — nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus der Form des Werkzeugs. Wie qportal diesen Ablauf abbildet, steht auf der Seite zu den Qualitätszielen.

Fazit

6.2 ist einer der kürzesten Abschnitte der Norm und einer der am häufigsten unvollständig umgesetzten. Die Gründe dafür sind nicht anspruchsvoll:

  • Die verbreitetsten Vorgaben — SMART, Bezifferung, lückenlose Kaskade — stehen nicht im Normtext.
  • Die tatsächliche Anforderung besteht aus zwei Teilen, und der zweite (6.2.2, die Planung der Zielerreichung) wird regelmäßig übersehen.
  • Der Nachweis, der im Audit zählt, ist die laufende Entwicklung über die Periode, nicht der Zielwert im Januar und die Zahl im Herbst.

Die Fassung 2026 ändert daran wenig — mit einer Ausnahme, die Arbeit erspart statt sie zu machen: Dass Ziele nicht zwingend beziffert sein müssen, steht künftig im Anhang der Norm und nicht mehr nur in einem Leitlinienpapier ohne Freigabestatus.

Quellen

  1. ISO: ISO 9001:2026, Quality management systems — Requirements. Sechste Ausgabe, veröffentlicht am 16.09.2026. https://www.iso.org/standard/89433.html (abgerufen am 18.09.2026)
  2. ISO/DIS 9001:2025(en): Quality management systems — Requirements. ISO/TC 176/SC 2, Komitee-Ballot 27.08.–19.11.2025. Nicht öffentlich zugänglich; geprüft anhand eines Exemplars am 18.09.2026 — nicht die veröffentlichte IS-Fassung, siehe Stand-Hinweis oben. Herangezogen: Abschnitte 6.2.1, 6.2.2 und Anhang A.6.2.
  3. DIN EN ISO 9001:2015-11: Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen (ISO 9001:2015); Deutsche und Englische Fassung EN ISO 9001:2015. Beuth Verlag, Berlin. Herangezogen: Abschnitte 6.2.1, 6.2.2, 9.3.2.
  4. ISO 9001 Auditing Practices Group: Guidance on: Policy, Objectives and Management Review. Edition 1, 13.01.2016, herausgegeben von ISO/TC 176 gemeinsam mit dem International Accreditation Forum. https://committee.iso.org/home/tc176/iso-9001-auditing-practices-group.html (abgerufen am 18.09.2026)
  5. ISO 9001 Auditing Practices Group: Guidance on: Improvement. Edition 1, 13.01.2016. Herangezogen für die Aussage, dass keine Anforderung besteht, für alle Prozesse gleichzeitig Verbesserungsziele zu setzen. (abgerufen am 18.09.2026)

Die APG-Papiere tragen den ausdrücklichen Hinweis, dass sie kein Freigabeverfahren bei ISO, ISO/TC 176 oder IAF durchlaufen haben; sie sind fachliche Auslegung, keine Normanforderung.

Normativer Text ist urheberrechtlich geschützt; Anforderungen sind hier mit Abschnittsbezug in eigenen Worten wiedergegeben. Wo dieser Text über die belegte Quellenlage hinausgeht, ist das als Einschätzung gekennzeichnet.

Häufige Fragen

Müssen Qualitätsziele SMART sein?
Nicht nach ISO 9001. Das Akronym kommt im Normtext nicht vor — weder 2015 noch im Entwurf der Fassung 2026. Die Norm verlangt in 6.2.1, dass Ziele unter anderem messbar sind, zutreffende Anforderungen berücksichtigen, überwacht, vermittelt und soweit erforderlich aktualisiert werden. Vier der fünf SMART-Buchstaben lassen sich darauf abbilden, aber als Prüfmaßstab gilt der Normtext, nicht das Akronym. Wer im Audit eine SMART-Vorgabe zitiert bekommt, darf nach der Klausel fragen.
Müssen Qualitätsziele in Zahlen ausgedrückt werden?
Nein. Die ISO 9001 Auditing Practices Group hält seit 2016 fest, dass Ziele messbar und verifizierbar sein müssen, aber nicht zwingend beziffert. Neu ist, dass der Entwurf der Fassung 2026 dieselbe Aussage in seinen Anhang A aufnimmt: Ziele müssen messbar sein, soweit das zur Überwachung ihrer Erreichung angemessen und nötig ist — was nicht bedeutet, dass sie stets in quantitativer Form ausgedrückt sein müssen. Damit wandert eine bislang nur auslegende Aussage in ein Dokument, das dem Normtext beiliegt.
Was ändert sich bei 6.2 mit ISO 9001:2026?
Nach dem geprüften Entwurfsstand drei Dinge, alle strukturell: Die Aufzählung in 6.2.1 wächst von sieben auf acht Punkte, weil die Dokumentationspflicht aus einem nachgestellten Satz zu einem eigenen Aufzählungspunkt wird. Die Reihenfolge „Funktionen, Ebenen und Prozesse" wird zu „Prozesse, Funktionen und Ebenen". Und der neue Anhang A erläutert 6.2 erstmals ausführlich. Der Anforderungstext von 6.2.2 bleibt unverändert.
Wie viele Qualitätsziele braucht eine Organisation?
Die Norm nennt keine Zahl. Sie verlangt Ziele für die relevanten Prozesse, Funktionen und Ebenen — welche das sind, bestimmt die Organisation selbst und muss diese Auswahl begründen können. Die APG stellt für Verbesserungsziele ausdrücklich klar, dass keine Anforderung besteht, für alle Prozesse gleichzeitig Ziele zu setzen. Ein Ziel, das keine Entscheidung auslöst, erzeugt Aufwand ohne Steuerungswirkung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Qualitätsziel und einer Kennzahl?
Eine Kennzahl misst. Ein Qualitätsziel legt zusätzlich fest, welcher Wert angestrebt wird, wer dafür verantwortlich ist, welche Ressourcen nötig sind, bis wann er erreicht sein soll und wie am Ende bewertet wird — das sind die fünf Punkte aus 6.2.2. Eine Kennzahl ohne diese Festlegungen ist eine Beobachtung, kein Ziel. Umgekehrt braucht ein Qualitätsziel eine Messgröße, sonst lässt sich seine Erreichung nicht überwachen.
Reicht es, die Qualitätsziele einmal im Jahr zu aktualisieren?
6.2.1 verlangt, dass Ziele überwacht und soweit erforderlich aktualisiert werden — zwei getrennte Anforderungen. Überwachung ist ein laufender Vorgang; wie oft, bestimmt die Organisation über ihren Erfassungsrhythmus. Ein einmal jährlich rückwirkend eingetragener Wert erfüllt die Aktualisierungsanforderung, aber nicht ohne Weiteres die Überwachungsanforderung, weil zwischen den Einträgen niemand hätte reagieren können.